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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Bayern e. V.

Innenminister übergibt erste ''große Feuerwehrführerscheine'' an die DLRG

[Samstag, 07. Januar 2012]

Innenminister Joachim Herrmann übergibt erste ''große Feuerwehrführerscheine'': "Große Erleichterung für Rettungsdienste – Einsatzfähigkeit gesichert"

 

Innenminister Joachim Herrmann hat im Innenministerium die ersten sogenannten ''großen Feuerwehrführerscheine'' an Mitglieder der DLRG, der anderen Hilfsorganisationen und der Feuerwehren  übergeben. "Mit dieser Fahrberechtigung können nunmehr Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks ... bis zu 7,5 Tonnen von Inhabern der Fahrerlaubnisklasse B geführt werden", so Herrmann. "Damit haben wir die Einsatzfähigkeit dieser wichtigen Organisationen gesichert."

Auf maßgebliche Initiative Herrmanns wurde bereits im Jahr 2009 der sogenannte ''kleine Feuerwehrführerschein'' für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen eingeführt. Im Sommer letzten Jahres gelang es auf massives bayerisches Drängen hin, die bundesgesetzliche Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz auf 7,5 Tonnen auszuweiten. Herrmann: "Das vorbildliche ehrenamtliche Engagement verdient nicht nur unser aller Dank, sondern auch jede denkbare Unterstützung. Es war zwar kein leichtes Unterfangen, ... diese Verbesserungen zu erreichen. Doch die Mühe hat sich in jeder Hinsicht gelohnt." So können in Bayern seit 1. September 2011 die betroffenen Organisationen selbst die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge und Gespanne bis 7,5 Tonnen durchführen. 
Seit Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht dürfen mit der Pkw-Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen geführt werden. Viele Einsatzfahrzeuge der genannten Organisationen wiegen jedoch mehr als 3,5 Tonnen. "Leider hatte das zur Folge, dass gerade unsere jungen Helferinnen und Helfer diese Fahrzeuge mangels Fahrerlaubnis nicht mehr führen durften", erinnert Herrmann. "Da auf Dauer gesehen die Einsatzfähigkeit gefährdet war, bestand dringender Handlungsbedarf."

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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