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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Tagungen

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Seminare der DLRG Bayern und der DLRG-Jugend Bayern (gültig ab 11.02.2017)

Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Landesschule erfolgt online über die auf der Internetseite der Landesschule angebotene Anmeldeseite. Melden sich mehr Teilnehmer an, als Plätze zur Verfügung stehen, so können sich die Interessenten auf die Warteliste setzen lassen.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist ein volljähriger Ansprechpartner der DLRG zu benennen, außerdem müssen die Erziehungsberechtigten der Teilnahme schriftlich vor Anreise zur Veranstaltung zustimmen.

Durch die Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnehmerzulassung erfolgt in der Regel bis spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss per E-Mail. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung jederzeit aufgrund von Teilnehmermangel oder aus anderen Gründen abzusagen. Hieraus entsteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmer gegenüber der Landesschule. Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste erhalten keine Absage. Wird ein Teilnahmeplatz frei, so wird dieser an Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste vergeben.

Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, dass sie die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Nachweise sind grundsätzlich bei der Anmeldung (spätestens bis zum Meldeschluss) an die zuständige Lehrgangsleitung digital zu übersenden. Dies gilt auch für die Teilnehmer, die sich lediglich auf die Warteliste anmelden konnten. Die Nachweise sind daneben im Original zu den Veranstaltungsterminen mitzubringen. Zudem bestätigen die Teilnehmer, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme an der Veranstaltung in der Lage sind. Die Landesschule kann die Vorlage einer ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung, ersatzweise einer Selbsterklärung zum Gesundheitszustand fordern.

Die Teilnahmebestätigung wird nur bei vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung ausgestellt. Urkunden werden nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen – insbesondere dem Bestehen von Prüfungen – ausgehändigt. Eine Nichtaushändigung entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags.

Bei Wiederholung eines Kurses (ganz oder teilweise) oder einer Prüfung (Nichtbestehen, vorzeitigem Abbruch, z. B. aus Krankheit) ist eine erneute Anmeldung notwendig. Dabei muss der Teilnehmerbeitrag erneut entrichtet werden.

Die Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung des Teilnehmerbeitrags. Die Höhe des Teilnehmerbeitrages und die damit verbundenen Leistungen sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Die Entrichtung des Teilnehmerbeitrags erfolgt per SEPA-Lastschrift nach Meldeschluss. Die Rechnung wird digital übermittelt.

Ist es erforderlich, dass die DLRG-Gliederung der Teilnahme am Seminar zustimmt, z. B. weil die für DLRG-Mitglieder in Bayern günstigeren Teilnehmerbeiträge in Anspruch genommen werden sollen, kann der Teilnehmer erst nach der Bestätigung zur Veranstaltung zugelassen werden. Mit der Zustimmung erklärt die DLRG-Gliederung, dass der Teilnehmer Mitglied der DLRG ist und alle Kosten der Veranstaltung von der DLRG-Gliederung übernommen werden.

Im Falle der Kostenübernahme durch die Teilnehmer bzw. bei externen Teilnehmern außerhalb der DLRG Bayern ist bei der Anmeldung, spätestens bis Meldeschluss, ein privates SEPA Lastschriftmandat zu übermitteln.

Übernachtungskosten sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten.

Bei den Lehrgängen wird Verpflegung angeboten. Die Kosten dafür sind im Teilnahmebeitrag enthalten. Pro Mahlzeit wird ein alkoholfreies Getränk kostenfrei angeboten. Weitere Getränke müssen von den Teilnehmern selbst bezahlt werden.

Die Nichtwahrnehmung der Verpflegung hat keine Reduzierung der Seminarkosten zur Folge.

Übernachtungen können bei der Online-Anmeldung verbindlich gebucht werden. Die Kosten dafür sind nicht in den Teilnehmerbeiträgen enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen. Die Landesgeschäftsstelle ist bestrebt, Übernachtungen für die Teilnehmer zu buchen, die das wünschen. Die Kosten der Übernachtung ergeben sich aus den gebuchten Übernachtungen in den Unterkünften. Die Landesgeschäftsstelle ist bemüht, günstige Übernachtungen bereitzustellen.

Eine Stornierung muss bei der Landesgeschäftsstelle in Textform erfolgen. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss, bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei Abbruch einer Fortbildung ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Die Vorlage eines ärztlichen Attests entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags.

Fallen aufgrund der Stornierung der Teilnahme nach Anmeldeschluss Übernachtungsstornokosten an, so sind diese Kosten in voller Höhe vom Teilnehmer zu tragen.

Änderungen des Lehrgangsablaufs berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt von der Veranstaltung, sofern sich hieraus keine gravierenden Nachteile für den einzelnen Teilnehmer ergeben.

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern

  • bei Meldeschluss kein gültiges SEPA Mandat vorliegt,
  • der Rechnungsbetrag nicht vom Konto abgebucht werden konnte,
  • bei Meldeschluss für Jugendliche unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten nicht vorliegt,
  • eine notwendige Bestätigung der gemeldeten DLRG-Gliederung nicht vorliegt oder
  • die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt sind bzw. die Nachweise dazu nicht rechtzeitig übermittelt wurden.

Es werden keine Fahrtkosten erstattet. Die DLRG Bayern bittet die entsendenden Gliederungen, die Fahrtkosten zu erstatten. Für Fahrtkosten der Teilnehmer von Seminaren der DLRG-Jugend Bayern gelten separate Regelungen.

Bei Lehrgängen, Tagungen, Wettkämpfen und Veranstaltungen der Landesschule dürfen keine Tiere mitgebracht werden.

Sollte dies in einem konkreten Fall für spezielle Maßnahmen z.B. im Rahmen der Rettungshundearbeit in der DLRG notwendig sein, wird in der Ausschreibung der Maßnahme gesondert darauf hingewiesen.

Mit der Anmeldung können die Teilnehmer der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Teilnehmer derselben und parallel stattfindender Veranstaltungen zum Zweck der Bildung von Fahrgemeinschaften zustimmen.

In der Veranstaltungsausschreibung können abweichende Regelungen von diesen Teilnahmebedingungen getroffen werden. Auf sie wird gesondert hingewiesen.

Auf den Lehrgängen der DLRG ist den Weisungen der Veranstaltungsleitung stets Folge zu leisten. Liegt bei Teilnehmern ein Fehlverhalten vor, entscheidet die Lehrgangsleitung, ob der Teilnehmer vom Seminar oder von Teilen des Seminars ausgeschlossen wird. Ein Ausschluss entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnehmerbeitrags.

DLRG LV Bayern: seminare@bayern.dlrg.de

DLRG-Jugend Bayern:  seminare@bayern.dlrg-jugend.de

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