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Lehrgänge im Bootswesen

Prüfung DLRG-Bootsführerschein A (511) (Nr.: 2021-0119)

Nachweis der Legitimation zum Führen von DLRG-Motorrettungsbooten
Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

Wasserretter, welche die Ausbildung zum DLRG-Bootsführer abgeschlossen haben.

Voraussetzungen
(einzureichen bis 30.11.-0001)
  • Mindestalter 18 Jahre, Mitgliedschaft in der DLRG, läng
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • DLRG Bootsführerschein A
Inhalt

Die Prüfung besteht aus insgesamt fünf Teilen (zwei theoretische und drei praktische Teile):

  • amtlicher Teil gem. Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein Binnen schriftlich
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich
  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
Ziele

DLRG-Motorrettungsboote (DLRG-MRB) sind wichtige Einsatzmittel. Als Nachweis der Legitimation zum Führen von DLRG-MRB wird der DLRG-Bootsführerschein ausgestellt.

Veranstalter
DLRG Bayern
Verwalter
Landesschule DLRG Bayern (Kontakt)
Leitung
Dieter Seiderer
Referent(en)
Edgar Hiermann, Jochen Werner, Karl Weilharter, Meike Held, Rolf Niebelschütz, Stephan Reimer, Sven Slovacek, Volker Kvasnicka
Veranstaltungsort
DLRG Prien am Chiemsee, Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee
Termin
11.09.21 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr - DLRG Prien am Chiemsee: 83209 Prien am Chiemsee, Stippelwerft, Seestraße 127

Meldeschluss
10.08.2021 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 15
Maximal: 30
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 50,00 € für Mitglied der DLRG in Bayern (Die Kosten für die Ausstellung der Führerscheine werden separat in Rechnung gestellt.)
  • 65,00 € für für DLRG Mitglieder extern Bayern (Die Kosten für die Ausstellung der Führerscheine werden separat in Rechnung gestellt.)
Mitzubringen sind

Schreibzeug, Einsatz-/Wetterkleidung (PSA), Nachweis der bescheinigten Fahrstunden im Original, Personalausweis im Original, Kfz-Führerschein im Original, und falls vorhanden: Sportbootführerschein(e) im Original.

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges
  • Als Nachweis der Basisausbildung Einsatzdienste (401), des Aufbaumoduls "Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen" (402) und des Aufbaumoduls "Einsatz in Küstengewässern" (404) dient zugleich die Vorlage einer gültigen Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411).
  • Ein Teil der Prüfung findet bei jeder Witterung im Freien statt. Falls die entsprechende Einsatz-/Wetterkleidung (PSA), nicht mitgebracht wird, kann aus Sicherheitsgründen der praktische Teil nicht absolviert werden. Das Lehrgangsziel kann dann in keinem Fall erreicht werden.
  • Nach Ende des Meldeschlusses werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Lehrgangsleitung in Prüfgruppen eingeteilt.

Am Tag des Meldeschlusses per Mail (boot@bayern.dlrg.de) einzureichen:

  • Vom zuständigen Ausbildungsleiter die korrekt ausgefüllte Meldeliste als Word-Datei.
  • Diese Word-Meldeliste muss am Tag der Prüfung vom zuständigen Ausbildungsleiter dem Prüfungsvorsitzenden ausgedruckt, unterschrieben und gestemeplt überreicht werden - ansonsten ist eine Teilnahme des Bezirks nicht möglich!

Spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstag müssen beim Referat Boot des Landesverband folgende Unterlagen per Post eingereicht werden, da sonst eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich ist!

  • Passbild 35x45mm
    • NEU: Das biometrische Passbild kann nurmehr in digitaler Form angenommen werden!
    • Vorgabe für biometrische Passbilder bitte beachten, nachzulesen unter: bundesdruckerei.de, Fotomustertafel.
    • Beschriftung der Passbidler einheitlich im Format: Nachname_Vorname_TT-MM-JJJJ_Passbild
  • Personalausweis (Kopie)
  • Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber im Orignial auf einem Blatt, beidseitig
  • falls vorhanden: Sportbootführerschein amtlich Binnen oder See (Kopie)

Treffpunkt 8:30, Beginn der Prüfung pünktlich um 9:00!

Präsenzveranstaltungen: zusätzliche Information, Stand 25.08.2021:

 

Präsenzveranstaltungen: zusätzliche Information, Stand 25.08.2021:

Der Lehrgang wird unter Beachtung der Änderung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 durchgeführt, sprich die 3G-Regel wird angewandt.

Die Teilnehmer sind somit verpflichtet, dem Lehrgangsleiter die gültigen Nachweise vor Betreten des Schulungshauses vorzuzeigen:

  • Geimpft
  • Getestet (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden)
  • Genesen.

Grundsätzlich gilt weiterhin innerhalb der Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.

Gemäß Präsidiumsentscheidung haben die Teilnehmer ggf. anfallende Testkosten selbst zu tragen.

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