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Kombilehrgang Führungslehre (421) und Truppführer (830) (Nr.: 2020-0062)

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe
Angehende Führungskräfte für den Bereich der Wasserrettung und des Katastrophenschutzes
Voraussetzungen
(einzureichen bis 30.11.-0001)
  • Basisausbildung (401) oder Fachausbildung (411),
  • Mindestalter 18 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Helfer im Katastrophenschutz (811),
  • Abgeschlossene BOS-Sprechfunkausbildung (712 oder 715),
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst/ Katastrophenschutz (bestätigt durch die entsendende Gliederung)
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Führungslehre
  • Truppführerausbildung
Inhalt
Jeder Einsatz muss geführt und geleitet werden. Das Verständnis des Führungsvorganges und die Kenntnis desorganisatorischen Aufbaus, sowie taktischer Einsatzregeln ist daher von grundsätzlicher Bedeutung.
Ziele
Erwerb der Qualifikationen Führungslehre 421 und Truppführer 830
Veranstalter
DLRG Bayern
Verwalter
Landesschule DLRG Bayern (Kontakt)
Leitung
Stefan Bär
Referent(en)
Achim Trager, Thomas Marx
Veranstaltungsort
DLRG Bayern - Richard-Rosipal-Haus, Woffenbacher Str. 34, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Termin
27.11. 18:00 Uhr bis 29.11.20 17:00 Uhr - DLRG Bayern - Richard-Rosipal-Haus: 92318 Neumarkt in der Oberpfalz, Woffenbacher Str. 34

Meldeschluss
25.10.2020 00:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 12
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 115,00 € für Mitglied der DLRG in Bayern (zzgl. Übernachtungskosten)
  • 145,00 € für Mitglied der DLRG außerhalb Bayerns (zzgl. Übernachtungskosten)
Mitzubringen sind
Schreibzeug, Taschenbuch für Wasserretter, PSA/Einsatzkleidung gem. CD/CI
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges
Alle erforderlichen Unterlagen/ Nachweise sind mit der Anmeldung, jedoch spätestens zum Meldeschluss  in einer Mail einzureichen: wrd@bayern.dlrg.de
Falls die entsprechende PSA nicht mitgebracht wird, kann aus Sicherheitsgründen der praktische Teil nicht absolviert werden. Das Lehrgangsziel kann damit in keinem Fall erreicht werden.
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