Der organisatorische Aufbau der DLRG Bayern
Der organisatorische Aufbau der DLRG entspricht im Prinzip der Aufbauorganisation des Staates. Die oberste Ebene ist der Bundesverband, darunter folgen die Landesverbände. Die Regierungsbezirke spiegeln sich wider in den Bezirksverbänden. Den Landkreisen und Gemeinden entsprechen Kreis- und Ortsverbände. Das einzelne Mitglied ist Mitglied im Kreis- bzw. Ortsverband und zugleich Mitglied im Bezirks-, Landes- und Bundesverband.
Die Bezirksverbände
Die Bezirksverbände sind die Instanz zwischen den Landesverbänden und den Kreis- und Ortsverbänden.
Die Kreis- und Ortsverbände
Den Kreis- und Ortsverbänden obliegt die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Ausbildung in Erster Hilfe, Bereitstellung und Training der Einsatzkräfte, Verwaltung und Pflege des Materials, Organisation der Wasserrettung, Werbung auf örtlicher Ebene und schließlich die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder.
Für die Vereinsführung gibt es eine Satzung mit den entsprechenden Spielregeln und die darin verankerten Organe.
Während die obersten Organe (Bundes-, Landesverbands-, Bezirksverbandstagung) je nach Satzung in der Regel alle drei oder vier Jahre zusammentreten, tritt die Kreis-/ Ortsverbandsversammlung einmal im Jahr zusammen. Vorstandswahlen erfolgen in der Regel alle drei oder vier Jahre, je nach Satzung.
Die Kreis- und Ortsverbände können Stützpunkte gründen, die in der rechtlichen Verantwortung der jeweiligen Gliederung sind.